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PatientInnengarten Hintergrund rechts Kamilluskirche

Entlassungsbrief

Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie von uns einen Entlassungsbrief. Bitte haben Sie Verständnis, falls Sie – abhängig vom Stationsbetrieb – ein wenig auf den Brief warten müssen. Falls bei Ihrer Entlassung noch nicht alle wichtigen Informationen vorliegen, werden wir diese zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend übermitteln.

Teilen Sie und bitte auf dem Formular „Übermittlung personenbezogener Daten“ mit, ob wir eine Kopie Ihres Entlassungsbriefes an Ihre*Ihren einweisende*n bzw. weiterbehandelnde*n Ärzt*in senden sollen. Bei Bedarf kann der Entlassungsbrief auch einer weiterbetreuenden Pflegefachkraft oder Pflegeeinrichtung übermittelt werden.

Aufenthaltsbestätigung

Nach Ihrer Entlassung gehen Sie bitte direkt in die Patient*innen-Administration-Entlassung beim Eingang des Direktionsgebäudes (Pavillon 57). Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag 08.00 bis 15.00 Uhr eine Aufenthaltsbestätigung. Außerhalb dieser Zeiten bekommen Sie diese Bestätigung beim Eingang des Direktionsgebäudes in der Patient*innen-Administration-Aufnahme.

Chefärztliche Bewilligung

Wenn ein Medikament oder eine andere Leistung Ihrer Sozialversicherung einer Bewilligung unterliegt, reicht das Personal der Station bzw. der Ambulanz den erforderlichen Antrag direkt bei Ihrer Sozialversicherung ein. Sie erhalten vor Ihrer Entlassung alle nötigen Bewilligungen.

Heimtransport

Die Bestellung eines medizinisch begründeten Heimtransportes an den Hauptwohnsitz nach der Entlassung aus einem stationären Aufenthalt oder nach Beendigung einer ambulanten Behandlung einer*eines Patient*in erfolgt durch die Station bzw. die Ambulanz der jeweiligen medizinische Fachabteilung.

Die Art des geeigneten Transportmittels (z.B. Rettungsdienst, Krankentransport oder Fahrtendienst; sitzend oder liegend) wird unter Bedachtnahme des Gesundheitszustandes des*der Patient*in von der*dem behandelnder*n Ärzt*in festgelegt.

Sofern ein entsprechender Versicherungsanspruch besteht, erfolgt die Übernahme der Transportkosten durch die zuständige Sozialversicherung.

Erfolgt der Transport hingegen auf Wunsch oder ausdrücklichen Verlangen der*des Patient*in, oder ist eine der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten durch die Sozialversicherung nicht gegeben, sind die Kosten von einer*einem Patient*in bzw. eines unterhaltspflichtigen Angehörigen zu tragen und werden direkt vom zuständigen Kranken- oder Rettungstransportunternehmen verrechnet.

Für die sonstigen Verrechnung von notwendigen Krankentransporten kommen die gültigen Rechtsvorschriften zur Anwendung. Für Spezial und Einzelfällen besteht für die Abklärung der Kostentragung die Möglichkeit, bereits vorab, mit der Abteilung Finanz – Leitung des Patient*innen-Service Kontakt aufzunehmen.

Entlassungsmanagement

Um eine lückenlose Versorgung unserer Patient*innen nach dem Klinikaufenthalt zu gewährleisten wurde in den städtischen Spitälern das Entlassungsmanagement eingerichtet.

Wir verstehen uns als Brücke zwischen der Klinik und der Betreuung zu Hause. Wir sorgen für die rechtzeitige Planung der Entlassung. Dies beinhaltet die pflegerische, therapeutische und soziale Bedarfserhebung, sowie die Organisation der erforderlichen Maßnahmen.

Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Abklärung der bisherigen Betreuungssituation
  • Erhebung des aktuellen Betreuungsbedarfes
  • Individuelle Information und Beratung über extramurale Betreuungsangebote wie z.B.: Heimhilfe, Hauskrankenpflege, Tageszentrum, Akutgeriatrie, Kurzzeitpflege, Essenszustellung, Heilbehelfe und Hilfsmittel (z.B.: Zimmertoilette, Gehhilfe), Notruf und Schlüsselsafe, Hilfestellung bei der Beantragung eines Pflege- bzw. Pensionistenheimplatzes , Hilfestellung bei diversen Anträgen (z.B.: Pflegegeld, Rehabilitationsantrag), Information über Selbsthilfegruppen
  • Koordination und Organisation der Entlassung

Wir Entlassungsmanager*innen im Wiener Gesundheitsverbund sind bemüht Ihre Fragen zu beantworten, die Entlassungsvorbereitungen mit Ihnen zu planen und auf Ihren Wunsch Angehörige und Vertrauenspersonen einzubeziehen.

Hier finden Sie die Kontakte des Entlassungsmanagements.

Kostenbeitrag

Auf Grund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, einen Kostenbeitrag für Ihren Spitalsaufenthalt zu verlangen. Der Beitrag ist auch für den Aufnahme- und Entlassungstag zu bezahlen, unabhängig von der Stundenanzahl und der Verpflegung. Er wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr eingehoben. In besonderen Fällen (z.B. Geburt oder Organspende) entfällt der Kostenbeitrag. Nähere Informationen erhalten Sie in der Patient*innen-Administration.

Bitte bezahlen Sie den Kostenbeitrag bar oder mittels Kredit- bzw. Bankomatkarte am Entlassungstag in der Kasse – beim Eingang des Direktionsgebäudes – Gebäude 57.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 14.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten in der Patient*innen-Administration – Aufnahme, beim Eingang des Direktionsgebäudes.

Sollte es Ihnen bei der Entlassung nicht möglich sein, die angefallenen Kosten in der KASSA zu begleichen, wird Ihnen eine Rechnung übermittelt.

Anforderung von Krankengeschichten

Patient*innen haben das Recht Einsicht in ihre Krankengeschichte zu nehmen und sich Kopien anfertigen zu lassen. Eine Verweigerung der Einsicht ist nur aufgrund schwerwiegender medizinischer Bedenken in Ausnahmefällen möglich. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für ambulante Akten und Röntgenbilder beträgt 10 Jahre, für stationäre Akten 30 Jahre.

Anforderung von Krankengeschichten

  • Schriftlich: Klinik Ottakring, Montleartstraße 37, 1160 Wien
  • Persönlich: Klinik Ottakring, Direktionsgebäude – Verwaltungsdirektion – 1. Stock
  • Per E-Mail: Postfach Klinik Ottakring

Was muss eine Anforderung enthalten?

  • Persönliche Daten: Vor- und Zuname, Versicherungsnummer, Geburtsdatum, Adresse, Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, Telefonnummer der*des Patient*in für eventuelle Rücksprache
  • Behandlungszeitraum (möglichst genaue Angaben)
  • Klinische Abteilung (z.B. 1. Medizinische Abteilung, Gynäkologisch-geburtshilfliche Abteilung, Neurologische Abteilung) an der die Befunde erstellt wurden
  • Ambulanter oder stationärer Aufenthalt
  • Unterschrift der*des Patient*in (bei minderjährigen Patient*innen muss der*die Obsorgeberechtigte unterschreiben bzw. bei Personen mit Erwachsenenvertretung die*der gerichtliche Erwachsenenvertreter*in unter Beifügung des Beschlusses).
  • Bei Anforderung durch eine*n Vertreter*in ist zusätzlich eine schriftliche Bevollmächtigung der*des Patient*in beizulegen Formular Spezialvollmacht
  • Weitere bezugsberechtigte Vertrauenspersonen – welche in der Krankengeschichte der*des Patient*in angegeben wurden – sind ebenfalls berechtigt Krankengeschichten anzufordern. Anforderung Krankengeschichte

Kosten für die Kopien

  • Der Grundpreis für die Anfertigung und Übermittlung einer Krankengeschichte bzw. eines Teiles einer Krankengeschichte beträgt € 25,80 (inkl. 10 % MwSt.) und für jede begonnene Seite (DIN A 4) sind € 0,40 (inkl. 10 & MwSt.) zu entrichten.
  • Für die Ausgabe der gesamten Krankengeschichte oder eines Teiles der Krankengeschichte auf USB-Stick ist zusätzlich zum Grundpreis ein Betrag in der Höhe von € 11,60 (inkl. 10 % MwSt.) zu entrichten.
  • Für die Anfertigung eines Duplikates eines Röntgenbildes bzw. eines Bildes im Rahmen eines anderen bilderzeugenden Diagnostikverfahrens, sowohl auf Röntgenfilm als auch auf Papier, ist ein Preis von  € 18,10 (inkl. 10 % MwSt.) zu entrichten.
  • Für die Erstellung von radiodiagnostischen Aufnahmen auf CD-ROM ist ein Betrag von € 28,30 (inkl. 10 % MwSt.) zu entrichten.

Bearbeitungsdauer und Rechnung

Nachdem wir Ihre Anforderung erhalten haben, können Sie mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von circa zwei Wochen rechnen.
Die Rechnung erhalten Sie gemeinsam mit den angeforderten Kopien per Post. Bei persönlicher Abholung haben Sie die Möglichkeit die Rechnung bei der Anstaltskassa (Bar oder Bankomatkarte) im Direktionsgebäude 57 – Erdgeschoß zu bezahlen.

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