Entlassung
Alles Wichtige für den Weg nach Hause
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Wiener Gesundheitsverbund
Klinik Ottakring
Montleartstraße 37
A-1160 Wien
+43 1 491 50 0
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Verantwortlich für den Datenschutz:
Wiener Gesundheitsverbund
Generaldirektion
Thomas Klestil Platz 7/1
1030 Wien
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Ablauf |
PHPSESSID (erforderlich) Wird automatisch von PHP generiert und dient dem Speichern von Sitzungsinformationen |
Läuft mit Schließen des Browsers ab |
stdpsessionkavgvtestwiengvat (erforderlich) Wird vom Portal generiert und dient dem Speichern von Sitzungsinformationen |
Läuft mit Schließen des Browsers ab |
Name/Zweck |
Ablauf |
hmt_id (erforderlich) Für unbedingt notwendige anonyme dienstbezogene Statistiken und für andere technische Zwecke wie die Unterstützung der Zugänglichkeit |
Sitzung - läuft nach 30 Tagen ab |
INGRESSCOOKIE (erforderlich), __cfduid (erforderlich), __cflb (erforderlich), sessionid (erforderlich) Verwendung für unbedingt notwendige technische Zwecke: Lastausgleich, Routing. Siehe Details Cloudflare Cookies |
Sitzungscookie - läuft nach bis zu 30 Tagen ab |
hc_accessibility (erforderlich) Verwendung für unbedingt notwendige technische Zwecke: Ermöglicht den Benutzer*innen die Nutzung der Barrierefreiheit. Details hCaptcha Accessibility |
Sitzungscookie - läuft nach bis zu 30 Tagen ab |
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Entlassungsbrief
Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie von uns einen Entlassungsbrief. Bitte haben Sie Verständnis, falls Sie – abhängig vom Stationsbetrieb – ein wenig auf den Brief warten müssen. Falls bei Ihrer Entlassung noch nicht alle wichtigen Informationen vorliegen, werden wir diese zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend übermitteln.
Teilen Sie und bitte auf dem Formular „Übermittlung personenbezogener Daten“ mit, ob wir eine Kopie Ihres Entlassungsbriefes an Ihre*Ihren einweisende*n bzw. weiterbehandelnde*n Ärzt*in senden sollen. Bei Bedarf kann der Entlassungsbrief auch einer weiterbetreuenden Pflegefachkraft oder Pflegeeinrichtung übermittelt werden.
Aufenthaltsbestätigung
Nach Ihrer Entlassung gehen Sie bitte direkt in die Patient*innen-Administration-Entlassung beim Eingang des Direktionsgebäudes (Pavillon 57). Dort erhalten Sie von Montag bis Freitag 08.00 bis 15.00 Uhr eine Aufenthaltsbestätigung. Außerhalb dieser Zeiten bekommen Sie diese Bestätigung beim Eingang des Direktionsgebäudes in der Patient*innen-Administration-Aufnahme.
Chefärztliche Bewilligung
Wenn ein Medikament oder eine andere Leistung Ihrer Sozialversicherung einer Bewilligung unterliegt, reicht das Personal der Station bzw. der Ambulanz den erforderlichen Antrag direkt bei Ihrer Sozialversicherung ein. Sie erhalten vor Ihrer Entlassung alle nötigen Bewilligungen.
Heimtransport
Die Bestellung eines medizinisch begründeten Heimtransportes an den Hauptwohnsitz nach der Entlassung aus einem stationären Aufenthalt oder nach Beendigung einer ambulanten Behandlung einer*eines Patient*in erfolgt durch die Station bzw. die Ambulanz der jeweiligen medizinische Fachabteilung.
Die Art des geeigneten Transportmittels (z.B. Rettungsdienst, Krankentransport oder Fahrtendienst; sitzend oder liegend) wird unter Bedachtnahme des Gesundheitszustandes des*der Patient*in von der*dem behandelnder*n Ärzt*in festgelegt.
Sofern ein entsprechender Versicherungsanspruch besteht, erfolgt die Übernahme der Transportkosten durch die zuständige Sozialversicherung.
Erfolgt der Transport hingegen auf Wunsch oder ausdrücklichen Verlangen der*des Patient*in, oder ist eine der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten durch die Sozialversicherung nicht gegeben, sind die Kosten von einer*einem Patient*in bzw. eines unterhaltspflichtigen Angehörigen zu tragen und werden direkt vom zuständigen Kranken- oder Rettungstransportunternehmen verrechnet.
Für die sonstigen Verrechnung von notwendigen Krankentransporten kommen die gültigen Rechtsvorschriften zur Anwendung. Für Spezial und Einzelfällen besteht für die Abklärung der Kostentragung die Möglichkeit, bereits vorab, mit der Abteilung Finanz – Leitung des Patient*innen-Service Kontakt aufzunehmen.
Entlassungsmanagement
Um eine lückenlose Versorgung unserer Patient*innen nach dem Klinikaufenthalt zu gewährleisten wurde in den städtischen Spitälern das Entlassungsmanagement eingerichtet.
Wir verstehen uns als Brücke zwischen der Klinik und der Betreuung zu Hause. Wir sorgen für die rechtzeitige Planung der Entlassung. Dies beinhaltet die pflegerische, therapeutische und soziale Bedarfserhebung, sowie die Organisation der erforderlichen Maßnahmen.
Unser Leistungsangebot umfasst:
Wir Entlassungsmanager*innen im Wiener Gesundheitsverbund sind bemüht Ihre Fragen zu beantworten, die Entlassungsvorbereitungen mit Ihnen zu planen und auf Ihren Wunsch Angehörige und Vertrauenspersonen einzubeziehen.
Hier finden Sie die Kontakte des Entlassungsmanagements.
Kostenbeitrag
Auf Grund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, einen Kostenbeitrag für Ihren Spitalsaufenthalt zu verlangen. Der Beitrag ist auch für den Aufnahme- und Entlassungstag zu bezahlen, unabhängig von der Stundenanzahl und der Verpflegung. Er wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr eingehoben. In besonderen Fällen (z.B. Geburt oder Organspende) entfällt der Kostenbeitrag. Nähere Informationen erhalten Sie in der Patient*innen-Administration.
Bitte bezahlen Sie den Kostenbeitrag bar oder mittels Kredit- bzw. Bankomatkarte am Entlassungstag in der Kasse – beim Eingang des Direktionsgebäudes – Gebäude 57.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 14.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten in der Patient*innen-Administration – Aufnahme, beim Eingang des Direktionsgebäudes.
Sollte es Ihnen bei der Entlassung nicht möglich sein, die angefallenen Kosten in der KASSA zu begleichen, wird Ihnen eine Rechnung übermittelt.
Anforderung von Krankengeschichten
Patient*innen haben das Recht Einsicht in ihre Krankengeschichte zu nehmen und sich Kopien anfertigen zu lassen. Eine Verweigerung der Einsicht ist nur aufgrund schwerwiegender medizinischer Bedenken in Ausnahmefällen möglich. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für ambulante Akten und Röntgenbilder beträgt 10 Jahre, für stationäre Akten 30 Jahre.
Anforderung von Krankengeschichten
Was muss eine Anforderung enthalten?
Kosten für die Kopien
Bearbeitungsdauer und Rechnung
Nachdem wir Ihre Anforderung erhalten haben, können Sie mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von circa zwei Wochen rechnen.
Die Rechnung erhalten Sie gemeinsam mit den angeforderten Kopien per Post. Bei persönlicher Abholung haben Sie die Möglichkeit die Rechnung bei der Anstaltskassa (Bar oder Bankomatkarte) im Direktionsgebäude 57 – Erdgeschoß zu bezahlen.